![]()
Psychische Gefährdungsbeurteilung
Die Psychische Gefährdungsbeurteilung (PGB) ist gesetzl. vorgeschrieben und im Arbeitsschutzgesetz verankert. Seit dem 1. Januar 2014 sind psychische Belastungen am Arbeitsplatz zu identifizieren und entsprechende Maßnahmen zur Gefahrenminimierung zu ergreifen. Die Durchführung ist für alle Arbeitgeber mit mindestens einem Beschäftigten verpflichtend. (§ 5 ArbSchG)
Machen Sie den Check!
Nur 5 Fragen geben einen ersten Überblick. Gerne informieren wir Sie im Nachgang über die modernen, einfachen und wirtschaftlichen Möglichkeiten nicht nur den gesetzlichen Anforderungen nachzukommen, sondern auch die Ergebnisse optimal zu nutzen und Potenziale auszuschöpfen. Die eingegebenen Daten werden nicht gespeichert.
Kurzer PGB-Check
Klicken Sie auf „Test starten“, um zu beginnen.
Check gemacht?
Dann fordern Sie hier gerne weitere Informationen an.